
Als gastgewerblicher Betrieb sind Ihre Mitarbeitenden das Fundament Ihres Erfolges. Der Landes-Gesamtarbeitsvertrag für das Gastgewerbe (L-GAV) schreibt vor, dass Gastrobetriebe für ihre Mitarbeitenden neben der Unfallversicherung und der Pensionskasse auch eine Krankentaggeldversicherung abschliessen müssen. Gastroversicherungen.ch erklärt, worauf es bei der Wahl der Krankentaggeldversicherung ankommt.
Die Wartefrist
Wenn Sie eine Krankentaggeldversicherung abschließen wollen, müssen Sie sich zunächst für eine Wartezeit entscheiden. Sie bestimmt, wie lange Sie die Lohnfortzahlungspflicht für erkrankte Mitarbeitende selbst übernehmen müssen. Während der Wartefrist müssen Sie 88% des AHV-Bruttolohnes (Sozialversicherungsabzüge sind vorzunehmen) des erkrankten Mitarbeitenden bezahlen - auch wenn das Arbeitsverhältnis vor Ende der Krankheit aufgelöst wird.
Nach Ablauf der Wartefrist übernimmt die Versicherung 80% der Leistungen (die Auszahlung ist dann sozialversicherungsfrei). Wählen Sie eine lange Wartefrist, ist Ihr Risiko höher, da Sie länger allein für die Lohnfortzahlung aufkommen müssen, Ihre Prämie ist aber entsprechend niedriger.
Entscheiden Sie sich für eine kurze Wartefrist (mind. 3 Tage), ist Ihr Risiko geringer, da das Krankentaggeld im Gastgewerbe bereits ab dem 4. Tag Versicherungsleistungen erbringen wird. Bei dieser kurzen Karenzzeit ist das Risiko auch besser kalkulierbar, wenn alle Mitarbeiter gleichzeitig erkranken. Allerdings müssen Sie dafür auch eine höhere Prämie bezahlen. Sie sollten also abwägen, wie viel Risiko Sie und Ihr Betrieb bei der Wahl der Wartefrist eingehen wollen.
Die Prämie wird gemäss L-GAV paritätisch aufgeteilt. Sie erhalten die Prämienrechnung und können die Hälfte der Prämie direkt vom Lohn Ihrer Mitarbeitenden abziehen.
Schadenbeispiel:
Ein Serviceangestellter fällt wegen Krankheit für 3 Monate aus. Sein Lohn beträgt CHF 6’000 pro Monat. Da eine Wartefrist von 30 Tagen vereinbart wurde, zahlt das Restaurant dem Mitarbeiter im ersten Monat der Krankheit 88 % des Lohnes, also insgesamt CHF 5’280. Nach Ablauf der 30 Tage erhält das Restaurant von der Versicherung 80 % des Lohnes für den Rest der Krankheitsdauer zur Weiterleitung an den Mitarbeiter. In unserem Beispiel ist der Mitarbeiter nach Ablauf der Wartefrist noch 2 Monate krankgeschrieben. Während dieser Zeit erhält das Restaurant von der Versicherung CHF 9’600 (80% von 2 Monatslöhnen) zur Überweisung an den Mitarbeiter.
Was Sie bei der Wahl des Anbieters beachten sollten
Es gibt in der Schweiz viele Anbieter von Krankentaggeld in der Gastronomie. Bei der Wahl lohnt es sich, auf folgende Punkte zu achten:
Genauere Erklärungen zu diesen Punkten finden Sie hier im Ratgeber von Gastroversicherungen.ch.
Konformität mit L-GAV
Prüfen Sie, ob die Krankentaggeldversicherung den Vorgaben des L-GAV gerecht wird. Sie müssen eine Versicherung wählen, die alle Mitarbeiter ungeachtet ihres Gesundheitszustandes oder Arbeitspensums versichert. Für alle, die einen fixen Jahreslohn versichern wollen (z.B. Mehrheitsinhaber, die sich wenig Lohn auszahlen, aber eine höhere Lohnsumme versichern wollen), kann die Versicherung gemäss L-GAV Krankheiten mit einem Vorbehalt von max. 5 Jahren ausschliessen, wenn diese bereits zum Zeitpunkt der Aufnahme bestehen. Solche Vorbehalte müssen schriftlich und auf den jeweiligen Mitarbeitenden bezogen sein und basieren auf einer Gesundheitsdeklaration.
Wenn Sie es sich einfach machen wollen, lassen Sie sich von unserem Vertriebspartner SWICA beraten. Die Produkte sind bereits L-GAV konform und unsere Branchenexpert:Innen helfen Ihnen gerne weiter. Finden Sie hier Beratung aus der Region.