Network 17.03.2020

Pandemieplan: Was Unternehmen wissen müssen

Der Bundesrat hat am 16. März 2020, in einer ausserordentlichen Sitzung die Massnahmen zum Schutz der Bevölkerung weiter verschärft. Er stuft die Situation in der Schweiz neu als «ausserordentliche Lage» gemäss Epidemiengesetz ein.

Alle Läden, Restaurants, Bars sowie Unterhaltungs- und Freizeitbetriebe werden bis am 19. April 2020 geschlossen. Ausgenommen sind unter anderem Lebensmittelläden und die Gesundheitseinrichtungen. Er führt zudem ab Mitternacht Kontrollen auch an den Grenzen zu Deutschland, Österreich und Frankreich ein. Die Einreise aus Italien wird weiter eingeschränkt. Zur Unterstützung der Kantone in den Spitälern, bei der Logistik und im Sicherheitsbereich hat der Bundesrat den Einsatz von bis zu 8000 Armeeangehörigen bewilligt. An den Schulen darf bis am 19. April vor Ort kein Unterricht stattfinden. Der Bundesrat stellt zudem bis zu 10 Milliarden Franken als Soforthilfe zur Verfügung, um die wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie rasch und unbürokratisch abzufedern.

Das BAG hat in Zusammenarbeit mit der AG Influenza und dem SECO ein Handbuch erarbeitet, das Unternehmen in ihrer betrieblichen Vorbereitung unterstützen soll. Weiter wurde eine neue Webseite des SECO und ein Factsheet mit Informationen zu Arbeitsausfällen in Zusammenhang mit dem Coronavirus publiziert. Im Fokus steht die Kurzarbeit. Zusätzlich wurden Informationen zum Spezialregime Bürgschaftswesen sowie Haftungsfragen für private Veranstalter und der Organisation von Generalversammlungen aufgeschaltet. 

Arbeitsausfälle im Zusammenhang mit dem Coronaviruus

Das SECO hat eine Webseite zu Corona mit dem Fokus Kurzarbeit aufgeschaltet. Sie beinhaltet unter anderem ein Antragsformular zur Kurzarbeitszeitentschädigung, FAQs, Gesetzesartikel und relevante Verlinkungen zu Bundesseiten. Weitere Angaben stehen als Link und Download zur Verfügung.

Weitere Informationen, Formulare und Broschüren zum Thema Kurzarbeit und Unterstützung von KMU finden Sie hier.

 

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