Network 21.04.2020

Neues Coronavirus: Massnahmen und Verordnungen

Der Bundesrat lockert schrittweise die Massnahmen. Ab 27. April 2020 können Spitäler alle Eingriffe vornehmen und medizinische Praxen, Coiffeur-, Massage- und Kosmetikstudios, Baumärkte, Gartencenter, Blumenläden und Gärtnereien ihren Betrieb wieder aufnehmen.

Der Bundesrat stuft die Situation in der Schweiz noch immer als ausserordentliche Lage gemäss Epidemiengesetz ein. Er hat gegenüber der Bevölkerung, Organisationen und Institutionen sowie den Kantonen Massnahmen erlassen. Nun lockert er sie – unter strenger Einhaltung von Schutzmassnahmen – etappenweise. Mit diesen Lockerungsschritten plant er zwei Ziele: Er will die Gesundheit der Bevölkerung weiterhin schützen, speziell auch die Gesundheit besonders gefährdeter Personen. Gleichzeitig will er die wirtschaftlichen Schäden möglichst gering halten.

Bei der schrittweisen Lockerung sollen alle – Unternehmen, Angestellte, Kundinnen und Kunden – weiterhin die Hygiene- und Verhaltensregeln befolgen. Denn nur so wird es möglich sein, das Risiko einer Wiederausbreitung des neuen Coronavirus zu reduzieren.

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