Nachfolgeplanung für Schweizer Gastronomie und Hotellerie
Business-Praxis 02.11.2023

Rechtzeitig die Nachfolge planen

Wer soll in meine Fussstapfen treten? Wie übernehme ich eine Gaststätte oder ein Hotel? Und wie viel ist ein Betrieb wert? Rechtsanwalt Marc Weber beantwortet wichtige Fragen zur Nachfolgeregelung.

Wer eine Nachfolge im Betrieb plant, sollte damit spätestens eineinhalb Jahre, besser noch 3 bis 5 Jahre vor der Übergabe beginnen. Einerseits müssen der Entschluss und die Ziele reifen, andererseits ist es nie einfach, eine geeignete Nachfolgelösung zu finden. Geeignete Nachfolgerinnen oder Nachfolger sind dünn gesät und auch sie müssen Zeit für die Planung erhalten.

Der Nachfolgeprozess kann in folgende Schritte unterteilt werden:

  1. Klärung der Ziele und Beantwortung von strategischen Fragen
  2. Bewertung und «Herausputzen» des Betriebes in verkaufsfähigen Zustand
  3. Erstellen von Verkaufsdossier samt Blindprofil
  4. Suche von Interessenten, Gespräche führen, Offerten einholen
  5. Ausarbeitung von Verträgen, eventuell Steuerruling, Bewilligungen
  6. Betriebsübergabe

Weiche Faktoren

Diese Schritte zählen zu den harten Faktoren. Die grössere Herausforderung ist es aber, die weichen Faktoren zu meistern, also das Zwischenmenschliche. Passt die Nachfolgeperson zum Team? Lasse ich meinem Nachfolger genug Freiraum für Neues? Erhält mein Vorgänger von mir genügend Wertschätzung für sein Lebenswerk? Hält das Versprechen gegenüber dem Nachfolger?

Lassen Sie sich unbedingt beraten, auch wenn Sie bereits eine Nachfolge im Auge haben, sei es im Betrieb oder in der Familie. Es gibt für fast alles Lösungen, welche Sie möglicherweise noch nicht kennen, zum Beispiel für die Bewertung, Finanzierung der Übernahme, Verträge, Steuern oder Bewilligungen. Verträge sollen umfassend, aber nicht ausufernd sein. Haben Verkäufer und Käufer an alles gedacht? Sind Missverständnisse so gut wie möglich ausgeräumt worden? Oft ist es auch sinnvoll, ein sogenanntes Steuerruling (Vorabbescheid des Steueramtes) einzuholen. So haben Sie vor der Übergabe/Übernahme des Betriebes Rechtssicherheit über eventuell anfallende Steuern.

Erste Ansprechpartner für die Planung der Nachfolge, die Beurteilung oder Suche nach einem geeigneten Betrieb, den Sie übernehmen können, sind oft Treuhänder, Banken, Anwälte oder Steuerberater, die im Bereich Nachfolgeplanung Erfahrung haben. Haben Sie keine Bedenken, diese zu kontaktieren. Gute Fachleute verbringen die erste Stunde mit einem Einführungsgespräch mit Ihnen, ohne eine (hohe) Rechnung zu stellen.

In diesem Sinne: Lassen Sie sich unterstützen. Dadurch schaffen Sie optimale Rahmenbedingungen für das erfolgreiche Fortbestehen Ihres Lebenswerks oder für den langfristigen Erfolg Ihres neu erworbenen Betriebs.

DER EXPERTE

Marc Weber ist Rechtsanwalt, öffentlicher Notar und Steuerberater bei Weber, Noser von Gleichenstein in St.Gallen. Die Anwaltskanzlei ist auf die Beratung und Vertretung von KMU im Bereich Gastronomie spezialisiert. Kontakt: wnvg.ch, Tel. 071 225 40 90, E-Mail: info(at) wnvg.ch.