Services 10.07.2020

Maskentragepflicht auf allen Helvetic Airways Flügen

Die Schweizer Regionalfluggesellschaft Helvetic Airways hält sich an die neue Verordnung des Bundesrates und schreibt das Tragen einer Maske auf all ihren Flügen ab dem heutigen 9. Juli 2020 vor.

Die entsprechende Verordnung ist am Montag, dem 6. Juli, in Kraft getreten und sieht vor, dass in allen öffentlichen Verkehrsmitteln der Schweiz eine Maske getragen werden muss. Um einen kontinuierlichen Gesundheitsschutz von und nach der Schweiz zu gewährleisten, richtet sich Helvetic Airways nach der neuen Verordnung und schreibt das Tragen einer Maske an Bord des Flugzeugs vor. Die Massnahme tritt bis auf Weiteres für alle Passagiere und Flüge ab heute in Kraft.

Helvetic Airways hält ihren Passagieren an, ihre eigene Schutzmaske zu tragen, die sowohl die Nase als auch den Mund bedeckt. Sie muss beim Einsteigen, während des Fluges und bis zum Verlassen des Flugzeugs getragen werden. Kinder unter 6 Jahren und Personen, die aus medizinischen Gründen vom Tragen einer Maske befreit sind, sind von den neuen Bestimmungen ausgenommen.

Helvetic Airways empfiehlt, die vom Bundesamt für Gesundheit (BAG) empfohlenen Hygienemassnahmen weiterhin einzuhalten. Alle spezifischen Informationen zu Reisen, die während der Covid-19-Periode unternommen werden, finden Sie auf der Website der Fluggesellschaft unter www.helvetic.com/de/covid-19.

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