
Der Schweizer Landes-Gesamtarbeitsvertrag des Gastgewerbes (kurz L-GAV) ist für alle arbeitgebenden Betriebe der Gastronomie und Hotellerie sowie deren Arbeitnehmenden verbindlich. Der L-GAV ist ein Übereinkommen zwischen den Arbeitgeberverbänden und den Berufsorganisationen sowie den Gewerkschaften.
Was regelt der L-GAV?
Der L-GAV regelt sämtliche relevanten arbeitsrechtlichen Beziehungen zwischen den Arbeitnehmenden und den Gastronomiebetrieben. Besonders auch für Restaurants, Cafés, Bars, kleineren Hotels oder Bars bietet der L-GAV Rechtssicherheit und schafft klare Verhältnisse für Arbeitgebende und Angestellte. Der L-GAV geht auf fünf zentrale Themen ein:
Sozialversicherungen
Insbesondere beim Lohnersatz sowie bei den erforderlichen Versicherungen gilt es für Betriebe des Gastgewerbes, die Vorgaben des L-GAV korrekt zu verstehen und umzusetzen.
Welche Versicherungen muss ein Gastronomiebetrieb gemäss L-GAV abschliessen?
Der L-GAV sieht vor, dass Arbeitnehmende in der Gastronomie im Falle von unverschuldeten Arbeitsausfällen und im Alter finanziell abgesichert sind. Wenn sie dafür nicht selbst aufkommen wollen, müssen Gastrobetriebe nach L-GAV die folgenden Versicherungen zu Gunsten ihrer Angestellten nach bestimmten Vorgaben abschliessen:
Krankentaggeldversicherung KTG für die Gastronomie gemäss L-GAV
Gastronomiebetriebe sind gemäss L-GAV verpflichtet, für ihre Arbeitnehmenden eine Krankentaggeldversicherung abzuschliessen. So haben erkranken Mitarbeitende gemäss L-GAV während ihres krankheitsbedingten Ausfalls Anspruch auf eine Lohnfortzahlung von 80% ihres Bruttolohns. Die Krankentaggeldversicherung übernimmt nach einer Wartefrist den Grossteil der Lohnfortzahlungspflicht.
Wie kommen Gastrobetriebe bei der KTG-Versicherung zu günstigen Prämien?
Der arbeitgebende Gastrobetrieb kann bei der Krankentaggeldversicherung die Wartefrist bestimmen. Diese ist vergleichbar mit einem Selbstbehalt: Mit der Dauer der Wartefrist lässt sich steuern, wie lange der Gastrobetrieb den Lohn eines Mitarbeitenden im Krankheitsfall selbst bezahlen möchte und ab wann die KTG-Versicherung einsetzen soll. Je höher die Wartefrist desto tiefer die Versicherungsprämie für Arbeitnehmende und Arbeitgebende. Gemäss L-GAV darf die Wartefrist höchstens 60 Tage betragen.
Unfallversicherung nach L-GAV
Jeder Betrieb in der Schweiz muss seine Mitarbeitenden gegen Berufsunfälle versichern. Dies schreibt das Bundesgesetz über die Unfallversicherung UVG vor. Die obligatorische Unfallversicherung verhindert, dass ein Gastronomiebetrieb oder die betroffene Person bei einem Unfall in finanzielle Schwierigkeiten geraten. Zudem enthält Artikel 25 des Gesamtarbeitsvertrags L-GAV besondere Bestimmungen zur Unfallversicherung im Gastgewerbe. Mit der Unfallzusatzversicherung UVGZ lassen sich diese L-GAV-Vorgaben mitversichern.
Beträgt die Arbeitszeit 8 Stunden pro Woche oder mehr, so deckt die Versicherung den Lohnausfall sowohl bei Berufsunfällen (BU) als auch bei Nichtberufsunfällen (NBU).
Worauf ist bei der Wahl der Unfallversicherung für Gastronomiebetriebe zu achten?
Kleinere Gastrobetriebe wie etwa Cafés, Bars, Pensionen oder Gasthöfe sollen vor allem die existenzbedrohenden finanziellen Risiken ausschliessen. Ein Unfall eines Angestellten in einem kleinen Gastrounternehmen kann hohe Folgekosten für den Betrieb nach sich ziehen.
Auf der Versicherungsplattform www.gastroversicherungen.ch finden Gastgewerbebetriebe branchenspezifische Lösungen. Darin sind die Bedürfnisse und Risiken der verschiedenen Gastgewerbebetriebe sowie die Anforderungen des L-GAV berücksichtigt. Mit seiner kollektiven Einkaufskraft ist GastroSuisse zudem in der Lage, vorteilhafte Rahmenverträge zu attraktiven Prämien beim jeweils passenden Versicherungspartner abzuschliessen.
Disclaimer:
Die in diesem Beitrag genannten Informationen und Ratschläge basieren auf Erfahrungen und haben keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit. Der Inhalt dieses Beitrags wurde mit grösstmöglicher Sorgfalt erstellt, jedoch wird für den Inhalt keine Haftung übernommen. Im Einzelfall empfiehlt es sich immer individuelle Expertenmeinungen für das eigene Unternehmen einzuholen. Die Plattform Gastroversicherungen.ch wird von dem gebundenen Vermittler SWICA Krankenversicherungen AG angeboten und besteht aus Versicherungsprodukten von
SWICA, Baloise und Gastrosocial.