
Wer in der Schweiz ein Gastlokal betreibt, trägt die Verantwortung für den Brandschutz – im Ernstfall und bei der Prävention. Die massgeblichen Vorschriften ergeben sich aus den Brandschutzvorschriften der Vereinigung Kantonaler Feuerversicherungen (VKF) und den kantonalen Feuerschutzgesetzen und -verordnungen. In den meisten Kantonen ist die Gebäudeversicherung die zuständige Brandschutzbehörde. In den Gemeinden ist für die Brandschutzkontrollen die Feuerpolizei oder der kommunale Brandschutzexperte zuständig. Eigentümer und Pächter sind gemeinsam dafür verantwortlich, dass ein Gebäude und der Betrieb darin brandsicher sind.
Notausgänge
Damit ein Bau bewilligt wird, müssen Baustoffe und Bauteile verwendet werden, die eine gewisse Feuerwiderstandsdauer aufweisen. Brennbare Stoffe dürfen nur verwendet werden, wenn sie nicht zu einer erhöhten Gefahr führen. Auch sind Flucht- und Rettungswege einzubauen. Diese sind freizuhalten und mit Rettungszeichen zu versehen. Die Anzahl der Notausgänge hängt von der Grösse des Betriebs ab. So sind ab einer Belegung von mehr als 50 Personen zwingend zwei unabhängige Notausgänge erforderlich.
Ein Lokal mit erhöhter Personenbelegung muss mit Brandmelde- und Sprinkleranlagen, einer vom allgemeinen Strom unabhängigen Sicherheitsbeleuchtung und den richtigen Löschgeräten ausgerüstet sein. Beispielsweise sind in der Nähe von Fritteusen Spezialfeuerlöscher der Brandklasse F zu postieren. Herkömmliche Feuerlöscher würden bei solchen Bränden versagen, Wasser die Situation nur verschlimmern. Weitere Vorschriften bestehen in Bezug auf die Beschaffenheit von Material oder dessen Lagerung. Dampfabzüge über Kochstellen müssen aus Metall sein, Gasflaschen vor übermässiger Erwärmung geschützt werden.
Verschärfungen
Durch die Schulung des Personals wird Brandschutz im alltäglichen Betrieb verwirklicht. Die Mitarbeitenden müssen wissen, wo sich die Notausgänge befinden, welche Dekorationen erlaubt sind, wie man einen Feuerlöscher bedient und wie im Ernstfall zu reagieren ist. Grössere Betriebe sind verpflichtet, einen verantwortlichen Sicherheitsbeauftragten für den Brandschutz zu bestimmen und auszubilden.
Nach der Brandkatastrophe in Crans-Montana wurde ein Pyro-Verbot in allen öffentlich zugänglichen Räumen erlassen. Weitere Verschärfungen folgen voraussichtlich im Herbst 2027.
Tipp: Halten Sie sich auf dem Laufenden und dokumentieren Sie regelmässig die Kontrollen der Fluchtwege sowie die Schulungen Ihres Teams.

Wendel Hartmann
Rechtsanwalt Weber Noser von Gleichenstein
Wendel Hartmann ist Rechtsanwalt bei Weber Noser von Gleichenstein in St. Gallen. Die Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von KMU im Bereich Gastronomie.
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