Services 14.12.2023

Attraktive Arbeitgeber in Zeiten des Fachkräftemangels

Die Schlüsselrolle der Pensionskasse:
In der Hotellerie und Gastronomie fehlt es an Fachkräften – schon seit einiger Zeit. Umso wichtiger ist es, dass sich Gastbetriebe auf dem Stellenmarkt als attraktive Arbeitgeber positionieren. Geht es um den Lohn, sind auch gute Leistungen in der beruflichen Vorsorge für Arbeitnehmende ein wichtiger finanzieller Aspekt, da die Pensionskasse für die meisten den grössten Vermögenswert darstellt.

Bei Teilzeitmitarbeitenden ist der versicherte Lohn oft so tief, dass in der beruflichen Vorsorge nur kleine Beträge angespart werden können. Für Mitarbeitende mit höheren Löhnen hingegen ist es interessant, den Lohn in der Pensionskasse besser zu versichern, um das Sparen voranzutreiben. Genau hier setzen die weiterführenden Vorsorgelösungen der GastroSocial Pensionskasse an. Erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten für höhere Leistungen im Alter für Mitarbeitende und Kader. 

Das «Teilzeitdilemma» in der Hotellerie und Gastronomie  
In der Hotellerie und Gastronomie gibt es viele Arbeitnehmende in einem Teilzeitpensum, was sich auf das Sparen in der Pensionskasse auswirkt. Per Gesetz wird nämlich von jedem Jahreslohn, egal wie hoch, der fixe Koordinationsabzug von aktuell CHF 25’725.– abgezogen. Was übrig bleibt, ist der sogenannte versicherte (oder koordinierte) Lohn, auf dessen Basis die Leistungen für die Pensionskasse berechnet werden. Insbesondere bei Teilzeitpensen mit einem tiefen Lohn führt dies dazu, dass entsprechend nur sehr tiefe Leistungen versichert sind oder sogar die Eintrittsschwelle eines Jahreslohns von CHF 22’050.– nicht erreicht wird. Das bedeutet, dass die angestellte Person nicht pensionskassenpflichtig ist und somit kein Altersguthaben in der Pensionskasse anspart.

Das kann zu finanziellen Herausforderungen im Alter führen, weil die Leistungen aus der Pensionskassewahrscheinlich nicht ausreichen, um den gewohnten Lebensstandard zu erhalten. Deshalb ist es insbesondere für Arbeitnehmende im Teilzeitpensum wichtig, sich über die individuelle Pensionskassenregelung zu informieren und gegebenenfalls zusätzliche Vorsorgemassnahmen zu treffen. 

So können Arbeitgebende beim «Teilzeitdilemma» unterstützen 
Die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber hat verschiedene Möglichkeiten, die Vorsorgelösung in der 2. Säule besser auf die Bedürfnisse der Arbeitnehmenden anzupassen. Die beiden häufigsten Lösungen bei der GastroSocial Pensionskasse sind ein verbesserter Vorsorgeplan mit höheren Leistungen (z.B. Vorsorgeplan Uno Plus) oder das Weglassen des Koordinationsabzugs (z.B. Vorsorgeplan Uno Integral Basis). Bei beiden Lösungen fällt die zukünftige Altersrente höher aus. Finanziert wird diese durch höhere Beiträge der Arbeitgebenden und Arbeitnehmenden. Aus diesem Grund macht es Sinn, die Arbeitnehmenden in den Prozess der Plangestaltung miteinzubeziehen.

Optimierte Vorsorgeleistungen bei höheren Löhnen  
Der Vorsorgeplan Uno Basis der GastroSocial Pensionskasse erfüllt zwar sämtliche Vorgaben des L-GAV, versichert aber nur Lohnteile bis CHF 88’200.–. Übersteigende Lohnteile sind nicht versichert. Das ist vor allem für Personen mit einem höheren Lohn, z.B. für das Kader, nicht vorteilhaft. Um diese Lücke zu schliessen, empfiehlt es sich, die Lohnobergrenze aufzuheben (z.B. mit dem Vorsorgeplan Uno Top). Finanziert wird dies durch höhere Lohnabzüge während der Erwerbstätigkeit. Entsprechend fällt auch der Nettojahreslohn auf dem Lohnausweis tiefer aus. Auch aus steuerlicher Sicht ist dies interessant. 

Vielfältige Anstellungsverhältnisse verlangen nach individuellen Lösungen 
In Gastbetrieben sind die Anstellungen der Mitarbeitenden oft vielfältig – Teilzeitmitarbeitende, Aushilfen, Kaderleute. So vielfältig die Branche ist, so vielfältig sind auch die Lösungen. Als Schlüsselwort gilt für jeden Betrieb die individuelle Lösungsfindung. Wichtig ist hierbei, dass immer klare Personengruppen definiert werden. Grundsätzlich können Gastbetriebe für verschiedene Personenkreise wie Kader und Teilzeitmitarbeitende verschiedene Vorsorgepläne abschliessen. Auch um langjährigen Mitarbeitenden eine zusätzliche Anerkennung für die geleisteten Dienstjahre entgegenzubringen, können ausgebaute Vorsorgepläne ein gutes Mittel sein. Zum Beispiel könnten Mitarbeitende ab dem 3. Dienstjahr mit der weiterführenden Vorsorgelösung Uno Plus versichert werden. Grundsätzlich empfehlen wir, trotz der vielen Möglichkeiten, die Lösung einfach zu halten und sich auf zwei bis maximal drei Personenkreise zu beschränken. 

Für Arbeitgebende und Arbeitnehmende bedeuten höhere Vorsorgeleistungen auch höhere Prämien, respektive Lohnabzüge. Hier können Arbeitgebende jedoch eine Lösung anbieten, in dem sie die Mehrprämie übernehmen und so die Mitarbeitenden von besseren Vorsorgeleistungen profitieren können, ohne dass die Lohnabzüge am Ende des Monats erhöht werden. Dies ist für Mitarbeitende eine attraktive Lohnnebenleistung. Schlussendlich ist das ohne Zweifel eine Frage des Budgets. Für entsprechende Vergleiche steht GastroSocial gerne zur Verfügung.