Recht mit Sandro Morelli, Zahlungsmethoden: Was ist zu beachten?
Business-Praxis 14.10.2022

Zahlungsmethoden: Was ist zu beachten?

Welche rechtlichen Leitplanken haben Gastronomen im Zusammenhang mit der Wahl der Zahlungsmethoden zu berücksichtigen?

Barzahlung, Kredit- und Debitkartenzahlung, Zahlung per Twint oder gar Kryptowährungen? Im Vergleich zu früher gibt es heute verschiedenste Möglichkeiten, wie der Zahlungsverkehr abgewickelt werden kann. Der althergebrachte Leitspruch «nur Bares ist Wahres» hat mindestens seit Ausbruch der Coronapandemie an Bedeutung verloren. Die verschiedenen Zahlungsmittel können grob in staatliche und private Zahlungsmittel unterteilt werden. Als staatliche oder auch gesetzliche Zahlungsmittel werden jene Zahlungsmittel bezeichnet, welche im Bundesgesetz über die Währung und die Zahlungsmittel (WZG) aufgeführt werden.

Demnach gelten als gesetzliche Zahlungsmittel einzig die von der Nationalbank ausgegebenen Münzen und Noten sowie Sichtguthaben (Buchgeld) bei der Schweizerischen Nationalbank. Alle übrigen Zahlungsmittel, so auch Kryptowährungen, stellen private Zahlungsmittel dar.

Grosse Freiheiten bei den Zahlungsmethoden
Es stellt sich somit für Gastronominnen und Gastronomen die Frage, ob man verpflichtet ist, die staatlichen bzw. gesetzlichen Zahlungsmittel zu akzeptieren. Wer regelmässig Grossveranstaltungen besucht, an denen Cashless-Bezahlsysteme etabliert sind, dürfte es vermuten: Das ist nicht der Fall. Gastronominnen und Gastronomen sind grundsätzlich frei in der Wahl der akzeptierten Zahlungsmittel. Dies hat vorwiegend zwei Gründe: Erstens gibt es keine Sanktionen, wenn die gesetzlichen Zahlungsmittel nicht akzeptiert werden. Zweitens besteht keine allgemeine Bewirtungspflicht. Gastronominnen und Gastronomen können die Frage, ob man jemanden bewirtet oder nicht, davon abhängig machen, ob die Gäste bereit sind, die angebotenen Zahlungsmethoden zu akzeptieren. Das bedeutet beispielsweise auch, dass die Annahme grösserer Banknoten ohne Angabe von Gründen verweigert werden darf. Die Ausgestaltung des Angebots an Zahlungsmethoden wird daher eher von der Gästestruktur, den Abwicklungskosten sowie den technischen Rahmenbedingungen beeinflusst und weniger von den gesetzlichen Bestimmungen.

Hinweis bei Ausschluss von Zahlungsmethoden
Will man die gesetzlichen Zahlungsmethoden – insbesondere Bargeld – in der Gastronomie ausschliessen oder einschränken, so ist im Betrieb zwingend gut sichtbar darauf hinzuweisen. Bietet man andere weit verbreitete private Zahlungsmethoden nicht an, so besteht keine Pflicht, darauf hinzuweisen. Damit Gäste bei der Bezahlung aber nicht in Verlegenheit gebracht werden, empfiehlt sich in der heutigen Zeit ein Hinweis, wenn man etablierte Zahlungsmittel wie Debit- oder Kreditkarten nicht akzeptiert.

DER EXPERTE
Sandro Morelli ist Rechtsanwalt bei Weber Noser von Gleichenstein in St. Gallen. Die Anwaltskanzlei ist spezialisiert auf die Beratung und Vertretung von KMU im Bereich Gastronomie. Kontakt: wnvg.ch,
Tel. 071 225 40 90, E-Mail: info@wnvg.ch.