Künftig müssen Gastronomen praktisch jede offene Stelle in ihrem Betrieb den regionalen Arbeitsvermittlungszentren (RAV) melden. Diese Stellenmeldepflicht ist das Resultat der 2014 angenommenen Volksinitiative „Gegen Masseneinwanderung“. Mit der Meldepflicht soll erreicht werden, dass inländische Arbeitssuchende einen Informationsvorsprung erhalten.
Um die hohen Bussen von bis zu Fr. 40‘000.- zu vermeiden, gilt es sich ausführlich über diese Neuerung zu informieren. Die Schweizer Gastronomiefernschule hat Ihnen die wichtigsten Informationen in einem kompakten Artikel zusammengetragen.Weitere Informationen zur Schweizer Gastronomiefernschule erhalten Sie hier.