Services 21.11.2019

Verschärfte Kassensicherungsverordnung 2020

Für das Jahr 2020 sieht das Gesetz eine weitreichende Verschärfung der Kassensicherungsverordnung vor, die laut Kassengesetz ab dem 01.01.2020 in Kraft tritt. Der Gastronom ist angehalten, die technisch notwendigen Anpassungen und Aufrüstungen umgehend durchzuführen und die elektronischen Aufzeichnungssysteme in Betrieb zu nehmen.

Stichtag für die Kassensicherungsverordung ist der 1. Januar 2020. Allerdings wurde kürzlich eine Übergangsfrist bzw. eine Nichtbeanstandungsregelung bis zum 30. September 2020 beschlossen. Die ersten Grundsteine zur Umsetzung der Fiskalisierung hat der Kassensystem-Spezialist gastronovi bereits frühzeitig im letzten Jahr gelegt. Die Software wurde gemäß der ab Januar 2020 vorgegebenen Bestimmungen angepasst und aktualisiert, damit Gastronomen mit gastronovi für die in Deutschland geplante Kassensicherungsverordnung bestens gewappnet sind. Gastronomen sollten jetzt ihr Kassensystem überprüfen, um festzustellen, ob die Finanzamtkonformität auch nach dem 01. Januar 2020 noch gegeben ist oder ob ein Wechsel auf eine Software, die den künftigen gesetzlichen Anforderungen gerecht wird, erfolgen muss. Mit dem Umstieg auf eine All-in-One-Software wie gastronovi sparen Gastronomen Nerven und Zeit und arbeiten jederzeit finanzamtkonform. Zudem sind Gastronomen mit gastronovi zukunftssicher aufgestellt. Lange war seitens des deutschen Bundesfinanzministeriums (BMF) nicht klar, in welcher Form die KassenSichV für Kassenhersteller umgesetzt werden soll. Insbesondere im Hinblick auf die Technische Sicherheitseinrichtung (TSE), die in jedem Kassensystem zum Einsatz kommen muss, bestand Unklarheit. Die bisherigen verfügbaren TSE-Lösungen von Drittanbietern wurden von gastronovi hinsichtlich der Anbindung genauesten geprüft und mit der Umsetzung begonnen. So wurden von gastronovi im Sommer 2019 sowohl die Cloud-TSE- als auch Hardware-TSE-Lösung erfolgreich an das gastronovi Kassensystem angebunden.

Für jeden Gastronom die optimale TSE-Lösung
Bevor sich der Gastronom für eine Hardware-TSE oder einer Cloud-TSE-Lösung entscheidet, sollten die Vor- und Nachteile der beiden TSE-Arten gut durchdacht sein. Bei der Hardware-TSE-Lösung handelt es sich um eine zu implementierende Plug-and-Play Variante, die mit einer entsprechenden Hardware arbeitet. Entscheidet sich der Gastronom für die Hardware-Lösung, ist mit einem zeitlichen Aufwand für die Installation, sprich das Aufstellen und Einrichten der Hardware zu rechnen, ebenso fallen eventuell Kosten für die Anschaffung eines kompatiblen Druckers mit TSE-Einheit an, noch dazu muss die Hardware alle 3 Jahre erneuert werden. Läuft es mit der Installation nicht glatt, muss der Gastronom gegebenenfalls Unterstützung durch einen Techniker anfordern, eine Zusatzleistung, die meist teuer bezahlt werden muss. gastronovi bietet beide TSE-Lösungen an, sieht aber deutlich mehr Vorteile für den Gastronom in der Cloud-TSE. Denn hier übernimmt gastronovi die gesamte Einrichtung und Registrierung sowie der Onboarding-Prozess für den Kunden. Im Idealfall muss der Gastronom mit nur einem Knopfdruck die Integration der Cloud-TSE in der Software aktivieren. Für die Cloud-Lösung fällt eine monatliche bzw. jährliche Pauschale an, allerdings entstehen im Vergleich zur Hardware-TSE keine weiteren Aufwände oder Kosten für Installationen, Wartungen, Neuanschaffungen von Geräten. gastronovi bietet für jeden Gastronomen die auf seine Bedürfnisse zugeschnittene Lösung an, damit sie auch in Zukunft jederzeit sorgenfrei arbeiten und sich auf ihr Tagesgeschäft konzentrieren können. Als cloudbasierte Softwarelösung sind alle Neuerungen unmittelbar und ohne aufwendige Updates verfügbar. Dies gilt auch für die kontinuierlichen Weiterentwicklungen, die für die Nutzer zeitnah abrufbar sind. Mit dem gastronovi Kassensystem ist der Gastronom somit zu jeder Zeit gut für zukünftige Anforderungen des Gesetzgebers gerüstet.

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