Die Mindestlöhne im Gastgewerbe bleiben aufgrund der Corona-Pandemie für die Jahre 2020 und 2021 unverändert auf dem Stand von 2019. Im Jahr 2022 soll es wieder eine Erhöhung der Mindestlöhne um 0.2 Prozent geben. Dies haben heute die Sozialpartner im Gastgewerbe bekannt gegeben. Sie beantragen nun beim Bundesrat die Verlängerung der Allgemeinverbindlicherklärung des L-GAV bis Ende 2022.
Die Sozialpartner verhandeln gemäss Art. 34 L-GAV jährlich über eine Anpassung der Mindestlöhne. Es sind dies auf Arbeitnehmerseite die Hotel & Gastro Union, die Syna und die Unia, auf der Arbeitgeberseite GastroSuisse, HotellerieSuisse sowie die Swiss Catering Association SCA.
Viele Betriebe im Gastgewerbe kämpfen derzeit mit existenziellen Problemen. Daher haben die Verbände einstimmig beschlossen, die Mindestlöhne gemäss Art. 10 und 11 des L-GAV für das laufende und das kommende Jahr unverändert auf dem Stand von 2019 zu belassen. Dementsprechend hat die Arbeitnehmerseite ihre hängige Klage beim Schiedsgericht (p.A. Obergericht des Kantons Bern), über die am 2. Juli entschieden worden wäre, zurückgezogen. Die Vertreter der Sozialpartner zeigen sich erfreut über den gemeinsamen Beschluss, der die Branche in dieser schwierigen Zeit stärken soll.
(detaillierte Angaben zu den Lohnkategorien siehe www.l-gav.ch)