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TRIBÜNE HOTELLERIE | 025 ... oder beim Wellnessen: Die Musik-Ambiance muss passen. Fotos: Hotel Eden Spiez Bezahlung einer Lizenz eingeräumt. Diese Entschädigung nach «SUISA Tarif GT 3a» wird in den meisten Betrieben in der Regel bereits bezahlt, da sie unabhängig der genutzten Quelle (UKW-Radio, Satelliten-Radio, CDs, Ipods, usw.) fällig ist. Damit sind aber noch nicht alle Rechte abgedeckt. DAS inTErnET AlS OpTiMAlES VErBrEiTungSMEDiuM Die Befreiung der Musik von haptisch fassbaren Datenträgern ­ wie z.B. CD oder Ipod ­ bringen viele Vorteile: Das Musikangebot kann deutlich grösser ausgelegt werden und Aktualisierungsprozesse fallen für die Verantwortlichen vor Ort bequemer aus: Sie müssen nichts tun, ausser den richtigen Kanal einzuschalten; alles andere wird vom Dienstanbieter erledigt. Wo man früher die Radiosender über den Äther empfangen konnte, gibt es heute mit dem Internet ein viel besseres Medium dafür. Das magische Wort für die neue Musikverbreitung heisst streaming. Bei dieser Technologie wird ein Radioprogramm über die Internetleitung in den Gastbetrieb hineingeführt. Vor Ort wird ein Empfangsgerät mit der hausinternen Audioanlage verbunden. Das kostengünstige Empfangsgerät ist dabei kaum grösser als eine Zigarettenschachtel und enthält keine Musiktitel. Alle Musik kommt übers Internet. Die Mitarbeiter beschränken sich auf das Wählen des richtigen Musikkanals und die Auswahl der Titel. Die Aktualisierung übernimmt schliesslich der Musikdienstanbieter. Positiver Nebeneffekt: Solche Angebote sind 100% legal. nicHT AllES, WAS MöglicH iST, iST lEgAl Damit Sie in Ihrem Betrieb überhaupt etwas aufführen können, brauchen Sie natürlich Inhalte. Je nach Quelle müssen Sie die Musik bei den Tonträgerproduzenten gegebenenfalls nachlizenzieren. Wenn Sie im Betrieb einen Radiosender wie z.B. Swisspop, eine Musiklösung wie «hotelradio.fm» oder eine original gekaufte CD zur Beschallung einsetzen, ist alles in Ordnung und Sie brauchen nichts weiter zu unternehmen. «DAS MAgiScHE WOrT für DiE nEuE MuSikVErBrEiTung HEiSST STrEAMing» Wenn Sie jedoch einen Ipod oder einen USB-Stick mit Musik bespielen oder eine CD, die Sie legal gekauft haben, zur Zweitverwendung an einem andern Standort kopieren, wird es problematisch: Dann haben Sie nämlich eine Kopie von Musiktiteln erstellt. Und das ist grundsätzlich ­ ausser zum persönlichen Gebrauch ­ verboten. Diese Praxis ist aber in der Gastronomie weit verbreitet, vermutlich deshalb, weil man sich der Illegalität dieses Tuns nicht bewusst ist. Diese rechtliche Grauzone kann dank dem Einsatz von neuen, besseren Technologien verlassen werden. Im 21. Jahrhundert kündigt sich nämlich wieder ein grundlegender Wandel an: Das Internet übernimmt zunehmend eine wichtige Rolle in der Verbreitung elektronischer Medien wie z.B. Radioprogrammen. Auf DEM WEg zuM HOTElEigEnEn rADiOkAnAl Gesprochenes Wort in Form von Nachrichten, Verkehrsmeldungen oder gar Werbebotschaften ist im Hotel unpassend. Damit eignen sich konventionelle Radioprogramme nicht für Hotel-Lobbys oder den Spa-Bereich. Spartenprogramme wie z.B. Swisspop oder Swissjazz enthalten zwar keine Werbung, aber Wortbeiträge. Zudem ist das Musikangebot dort wenig differenziert. Mit der Verbreitung von Musik über das Internet bieten sich neue Möglichkeiten, individuelle, ja sogar zielgruppengerechte Musikprogramme im Hotel- und Gastronomiebetrieb einzusetzen. Die Angebote reichen von standardisierten Themenkanälen bis hin zum kundenspezifischen Hotel-Radio-Channel. Alexander Dal Farra Gründer und Managing Partner Digital Media Distribution AG, Kehrsatz BE alexander.dalfarra@dmd2.net www.dmd2.net


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