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024 | HOTELLERIE TRIBÜNE prOfESSiOnEllE MuSikBEScHAllung iM inTErnETzEiTAlTEr Musikalische Hintergrundstimmung gehört heute in vielen gastro- oder Hotelbetrieben zum Standardangebot. Das internet bietet neue Möglichkeiten ­ und damit Herausforderungen. Doch es gibt einfache lösungen für rechtliche probleme. Musik zählt zu den Sinneswahrnehmungen, die direkt ins Herz gehen und bei den Menschen besonders schnell Emotionen auslösen können. Musik wirkt emotional. Kein Wunder, wird sie seit langer Zeit gezielt zur Förderung der guten Stimmung in Gastbetrieben eingesetzt. Die USamerikanische Firma Muzak stellte schon vor rund 80 Jahren fest, dass die richtige Musik in Verkaufsgeschäften, in Gaststuben, und eben auch in Hotels, einen positiven Beitrag zum Wohlfühlerlebnis leisten kann. Mit dem Aufkommen von CDs in den Achtziger-Jahren des vergangenen Jahrhunderts waren CD-Wechsler vielerorts das Mass der Dinge. Noch heute trifft man in vielen Betrieben diese Technologie an. Sie hat aber entscheidende Nachteile: Das Angebot an Musik ist beschränkt, die Mitarbeiter müssen sich nebenamtlich als DJ betätigen und die Musiktitel haben unterschiedliche Lautstärken, was störend ist. Insgesamt ist die CD-Wechsler-Lösung für den Betrieb sehr zeitaufwändig. Trägermedium. Wer seinen Betrieb professionell beschallen will, setzt auf diese moderne Technologie. Ohne die rechtliche Situation aus den Augen zu verlieren. Eher als Zwischenlösung kann man den Einsatz von individuell bespielten «iPods», USB-Sticks oder Musikcomputern bewerten. Gerade das Verwenden solcher Technologien ist aber fast immer problematisch, weil die Kopierrechte für die Musiktitel nicht eingeholt wurden, das Verwenden von Musik über solche Medien also illegal ist. Was viele Leute nicht wissen: Mit der SUISA-Aufführungslizenz sind nicht sämtliche Rechte abgegolten. Wer in einem kommerziell genutzten Umfeld, z.B. einer Hotel-Lobby, einem Restaurant, einer Lounge oder einem Wellness-/Spa-Bereich urheberrechtlich geschützte Musikwerke zur Hintergrundbeschallung abspielen will, muss den Rechteinhabern dafür eine Entschädigung bezahlen. Die Erlaubnis zur kommerziellen Aufführung von Musik wird in der Schweiz durch die SUISA gegen TrOTz AuffüHrungSlizEnz kEinE frEiE VErWEnDBArkEiT Heute ist es natürlich das Internet, das auch im Bereich der Musikbeschallung von Gastbetrieben immer mehr Einzug hält als unverzichtbares Ob in der Hotel-eigenen Bibliothek wie im Hotel Eden Spiez ...


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