Der Bundesrat hat in seiner Sitzung vom 1. Juli weitere Massnahmen im Zusammenhang mit der Coronakrise beschlossen. Damit sollen grosse Neuausbrüche verhindert und dringend notwendige Unterstützungen für die Wirtschaft eingeleitet werden. Für HotellerieSuisse gehen die Bestrebungen in die richtige Richtung.
Gemäss Beschluss vom 1. Juli erhöht der Bundesrat die Bezugsdauer bei der Gewährung von Kurzarbeitsentschädigung (KAE) von 12 auf 18 Monate. Mit der nahtlosen Weiterführung dieses bewährten Instruments ab 1. September ist eine zentrale Forderung von HotellerieSuisse erfüllt. Ausserdem wird die Karenzfrist erneut auf einen Tag reduziert und die Berücksichtigung von Überstunden wieder eingeführt. Jedoch sind im Bereich der KAE zusätzliche Erleichterungen weiterzuführen, um Betriebe finanziell zu entlasten und Entlassungen auf breiter Front zu verhindern.
Der Bundesrat hat zudem angekündigt, bis Ende August zu prüfen, ob in sogenannten «Härtefällen» zusätzliche Massnahmen im Bereich der wirtschaftlichen Unterstützung nötig sind. HotellerieSuisse begrüsst diese Bestrebungen und betont an dieser Stelle einmal mehr, dass in der Beherbergungsbranche klassische Härtefalle mit Bedarf für zusätzliche Unterstützungen vorliegen. Als eine zielgerichtete Variante bietet sich die Befreiung von der vollumfänglichen Rückzahlungspflicht der COVID-Kredite für Betriebe an, die vor der Krise marktfähig waren. Unter Berücksichtigung geeigneter Bemessungskriterien kann mit diesem Instrument die langfristige Investitions- und Wettbewerbsfähigkeit der Branche sichergestellt werden, ohne politisch unerwünschte Strukturerhaltung zu betreiben. Die Beherbergungswirtschaft wird diese Forderung auch in der Vernehmlassung zum neuen Bundesgesetz über COVID-19-Kredite einbringen, die der Bundesrat gestern eröffnet hat.
Dieses Anliegen der Beherbergungswirtschaft ist gut begründet. Unter anderem haben die Betriebe während rund drei Monaten unter dem vollkommenen Unterbruch der touristischen Wertschöpfungskette und damit einer faktischen, aber nicht behördlich verordneten Schliessung gelitten. Die resultierenden Schäden, welche die Unternehmen unverschuldet in Kauf nehmen mussten, sind immens und nicht aufholbar. Für behördlich geschlossene Betriebe hat der Bundesrat auf Geheiss des Parlaments eine Vorlage für den teilweisen Erlass von Mietzinsen präsentiert. Diese Regelung schliesst die Hotellerie aus. Umso wichtiger ist daher ein Kreditrückzahlungserlass bei einfachen COVID-Krediten in Härtefällen, um die Wettbewerbsfähigkeit, Wertschöpfung und tausende Arbeitsplätze zu erhalten.
Schliesslich hat der Bundesrat auch die schweizweite Einführung einer Maskenpflicht im öffentlichen Verkehr ab 6. Juli beschlossen. Ausserdem müssen sich Einreisende aus vom Bundesrat definierten Risikogebieten in eine zehntägige Quarantäne begeben. Die Aufhebung von Einreisebeschränkungen für erste Drittstaaten ist zudem erst für den 20. Juli vorgesehen. HotellerieSuisse hat stets gefordert, eine zweite Welle mit verhältnismässigen Massnahmen möglichst zu verhindern. Angesichts der epidemiologischen Lage trägt die Beherbergungswirtschaft diese Entscheide mit, obwohl damit dem internationalen Reiseverkehr wieder gewisse Einschränkungen auferlegt werden. Hier gilt es, die richtige Balance zu finden zwischen epidemiologischer Notwendigkeit und wirtschaftlichen Faktoren.