Network 10.12.2018

Besenbeiz eröffnen: Bewilligungen und Vorgehen

Besenbeizen sind kleine saisonal oder zeitlich beschränkte Gastronomiebetriebe mit einem eingeschränkten Angebot. Die Schweizer Gastronomiefernschule fasst zusammen, welche Auflagen für eine Besenbeiz gelten.

Eigentlich gelten für Besenbeizen und kleine Alpwirtschaften keine speziellen Regeln. Sie fallen wie alle anderen Gastronomiebetriebe auch unter das Gastgewerberecht. In vielen Kantonen benötigen Kleinbetriebe ohne Alkoholausschank jedoch keine Betriebsbewilligung und kein Wirtepatent. Besonders abgelegene Alpwirtschaften werden oft explizit von der Bewilligungspflicht ausgenommen.

Den vollständigen Artikel finden Sie auf der Webseite der Schweizer Gastronomiefernschule.

Weitere Informationen zur Schweizer Gastronomiefernschule erhalten Sie hier.

VON:
KA BOOM Media